Update zur Grundsteuerreform
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 01. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung einreichen.
Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.
Die Erklärung kann bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter https://www.elster.de oder anhand eines handschriftlich auszufüllenden Papier-Formulars erfolgen.
Die Ausgabe dieser Papier-Vordrucke erfolgt ab sofort zu den üblichen Rathaus-Öffnungszeiten durch die Bauverwaltung (Zimmer 5).
>>Checkliste für ein Wohngrundstück
Wir bitten zu beachten, dass seitens der Verwaltung keine vertieften Auskünfte zur Grundsteuererklärung gegeben werden können.
Unter www.grundsteuer.bayern.de stehen umfassende Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform in Bayern zur Verfügung.
Außerdem steht eine zentrale Informationshotline unter 089/3070077 für allgemeine Fragen im Hinblick auf die Erklärungsabgabe zur Verfügung. Die Hotline wird in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar sein.
Bei spezifischen Fragen zur Grundsteuererklärung wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt (https://www.finanzamt.bayern.de/Straubing/Kontakt/Ansprechpartner/Innendienst_A_bis_Z/Bewertungsstelle.php?f=Straubing&c=n&d=x&t=x)
>> Flyer zur Grundsteuerreform
Für die Abgabe der Grundsteuererklärung benötigen Sie Angaben wie die Fläche des Grundstücks, Gebäudeflächen und die Art der Nutzung zum Stichtag 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie dabei und stellt gemäß Art. 10a Abs. 2 BayGrStG im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 folgende Daten der Flurstücke zum Hauptfeststellungszeitpunkt zur Verfügung:
- Flurstücksnummer
- Amtliche Fläche
- Gemeindenamen
- Gemarkungsname und Gemarkungsnummer
- Tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen
- Nur für landwirtschaftliche Flächen: (Gesamt-)Ertragsmesszahl
Weitere Hinweise unter folgenden Link: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html